Nachsorge
Laut Transplantationsgesetz verpflichtet sich der Organempfänger nach der Operation zu regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen. Dies geschieht zu seinem eigenen Schutz. Überprüft werden die Organfunktionen, der Blutdruck und nach einer Nierenspende die Eiweißausscheidung über den Urin. Die Untersuchungen können vom Hausarzt durchgeführt werden, der die Ergebnisse anschließend an das Transplantationszentrum weiterleitet.








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