Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Rehabilitationsleistung, die sich unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt anschließt. Sie wird also nur Versicherten gewährt, die unmittelbar (innerhalb von 14 Tagen) nach ihrer Krankenhausbehandlung in eine Klinik des Sozialversicherungsträgers verlegt werden. Der Patient muss hierfür den letzten Rentenversicherungsbeitrag zur BfA entrichtet haben und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Berechtigt sind also alle Versicherten der BfA und alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Mitglieder privater Krankenkasse können nicht direkt vom Krankenhaus zur AHB-Klinik verlegt werden. Vielmehr ist vorher ein Antrag auf eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) bei der BfA zu stellen, die dann gegebenenfalls die Einweisung in eine geeignete AHB-Klinik vornimmt.

Der Krankenhausarzt stellt fest, ob der Patient für eine AHB in stationärer oder ambulanter Form geeignet ist und wird die notwendigen Schritte zusammen mit der Krankenhausverwaltung einleiten.

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