Berufliche Rehabilitation
Wer aus gesundheitlichen Gründen Probleme im Beruf bekommt, kann vom Sozialversicherungsträger gefördert werden. Das Ziel: Weiterarbeit am bisherigen Arbeitsplatz ermöglichen oder neue berufliche Chancen eröffnen.
Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder ohne Reha-Maßnahmen eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt werden müsste, werden spezifische Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehören zum Beispiel medizinische Hilfsmittel oder aber ein Zuschuss zum Autokauf, wenn Bus oder Bahn nicht mehr benutzt werden können, um zur Arbeit zu kommen. Dem Arbeitgeber kann darüber hinaus ein Eingliederungszuschuss gezahlt werden. Wer trotzdem nicht mehr in seinen Beruf zurückkehren kann, findet Hilfe durch Berufsfindungs- und Umschulungsmaßnahmen. Ein neuer, auf die individuelle Leistungsfähigkeit abgestimmter Beruf sichert dem Betroffenen ein sinnerfülltes Arbeitsleben und spart dem Rentenversicherungsträger - und damit den Beitragszahlern - eine vorzeitige Rentenzahlung.








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