Lohnfortzahlung
Wie bei einem normalen Krankheitsfall werden Lohn oder Gehalt grundsätzlich bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Danach zahlt die BfA ein sog. Übergangsgeld. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich im Allgemeinen nach den letzten Arbeitseinkünften bzw. den Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach den familiären Verhältnissen.
Krankengeld
Haben Sie bisher Krankengeld erhalten, ruht dieser Anspruch ab dem Zeitpunkt, da Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben.
Haben Sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld erhalten, werden diese Leistungen vom Arbeitsamt mit Beginn des Übergangsgeldes eingestellt. Wurden vor der Arbeitslosigkeit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt, wird Übergangsgeld in Höhe der zuletzt vom Arbeitsamt festgesetzten Leistung weitergezahlt.








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