Organspende

Für die Spende nach dem Tod ist in Deutschland die so genannte erweiterte Zustimmungslösung gültig, das heißt, der mutmaßliche Wille der oder des Verstorbenen muss festgestellt werden. Gespendet werden können Herz, Nieren, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und die Hornhäute der Augen.

Die Voraussetzungen zur Organspende werden durch das Transplantationsgesetz geregelt. 

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